Ab sofort unterliegt der Sportbetrieb keinerlei Einschränkungen mehr. Wir appellieren jedoch, aufgrund des noch immer hohen Infektionsgeschehens, an die Eigenverantwortung. D.h., AHA-Regeln beibehalten (Abstand/Hygiene/Maske/Lüften), wobei Masken selbstverständlich nicht während der Ausübung des Sports zu tragen sind.
Hintergrund: Mit den Neufassungen der Corona-Bekämpfungsverordnung (Rheinland-Pfalz) vom 03. April 2022 werden zahlreiche verbindliche Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen in Folge der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) abgeschafft.
Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der noch immer hohen Inzidenzzahlen appellieren die Länder sowie die Sportbünde allerdings weiterhin an die Sportlerinnen und Sportler sowie die Vereine, weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren.